Bitte wende dich unter info@zahnarzthomecare.ch an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.
Werden Sozialleistungen/Ergänzungsleistungen bezogen wenden Sie sich bitte vorerst an uns da vorrangig ein Kostenvoranschlag erstellt werden muss. Beim ersten Besuch darf nur eine Initialbehandlung ggf. Schmerzbehandlung (Extraktionen) erfolgen. Weitere Behandlungen müssen erst mittels einem Kostenvoranschlag vom Amt geholt werden
Wir rechnen nach dem offiziellen Dentotar Tarif ab zu den üblichen Zahnarzt Tarifen und Positionen kommen folgende hinzu:
4.0150 Zuschlag auswärts: Zwischen 07.00 und 20.00 Uhr wird ein Zuschlag für auswärtige Behandlungen berechnet.
4.0350 Wegentschädigung: Von 07.00 bis 20.00 Uhr wird pro Kilometer (ab dem 2. Kilometer) eine Wegentschädigung für Hin- und Rückfahrt berechnet.
Diese Zuschläge ermöglichen es uns, Ihnen auch bei Hausbesuchen und Besuchen in Pflegeeinrichtungen eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu bieten. Für eine detaillierte Aufstellung der Kosten und individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unseren Service – für ein gesundes Lächeln in jedem Alter.
Durch diesen Service ermöglichen wir eine stressfreie, umfassende zahnmedizinische Betreuung für Ihre Bewohner in ihrer vertrauten Umgebung.
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